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Als Fussschutz gelten Sicherheitsschuhe und Schutzschuhe nach den Normen EN ISO 20345, EN ISO 20346 und EN ISO 20347. Hauptbestandteile der Norm sind der Schutz vor mechanischen Einwirkungen und die antistatischen Eigenschaften. Es handelt sich dabei um persönliche Schutzausrüstungen (PSA) im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 STEV.
1 - Berufschuhe / Arbeitsschuhe sind Schuhe (in Form von Halbschuhen oder Stiefeln), die nicht als Schutzkleidung eingesetzt werden.
Getragen werden diese Arbeitschuhe im Service, Detailhandel, Pharmazeutik, Klinik, Krankenhäuser, Hygiene-bereiche und teilweise im Sicherheitsdienst und bei der Polizei.
2 - Sicherheitsschuhe / Schutzschuhe sind Schuhe, die als Schutzkleidung eingesetzt werden. Vorgeschrieben sind diese in der Industrie, im Bauwesen sowie im Garten- und Landschaftsbau, bei der Feuerwehr und im Rettungsdienst, sogar Köche müssen sie tragen.
Sie sind mit einer im vorderen Teil des Schuhs (zwischen Futter und Außenschaft) eingearbeiteten Stahlkappe zum Schutz der Zehen ausgestattet. Das Obermaterial ist in der Regel aus Leder und die Schuhsohle aus Gummi.
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